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STUDIOREGELN
Geltungsbereich:
Jede Person, die eine Dienstleistung von EnBloc Music in Anspruch nimmt, wird zum "Nutzer" und unterliegt diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hausrecht:
Der Standortleiter übt das Hausrecht aus und wird im Fall seiner Abwesenheit durch die Hausrechtsbeauftragten vertreten. Die Hausrechtsbeauftragten sind jederzeit berechtigt, den Nutzer zu verpflichten sich auszuweisen oder eine Legitimation zu verlangen.
Verantwortlichkeit:
Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den gemieteten Raum, falls kein Gesellschafter anwesend ist, dessen Inhalt und die Anzahl der Personen, die während der Buchung Zutritt haben. Die maximale Anzahl der Personen darf nicht überschritten werden und wird bei En
Rauch und Drogenverbot:
Bei uns gilt ein striktes Rauch- und Drogenverbot. Bei Verstoß wird eine Strafe von 500€ verhängt. Falls der Feueralarm durch Rauch ausgelöst wird, haftet der Nutzer für die Strafe von 500€ und zusätzlich anfallende Kosten, z.B. für Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Mitarbeiter usw.
Konsum von alkoholischen Getränken und Essen:
Das Konsumieren von jeglichen Drogen ist in unseren Räumlichkeiten nicht erlaubt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und Essen ist nur außerhalb der Booth und Technik erlaubt.
Übernachtung:
Eine Übernachtung im Studio ist nicht gestattet.
Schlüsselverlust:
​Ein Gesellschafter muss unverzüglich über den Verlust eines Schlüssels informiert werden. Der Verlust eines Transponders wird mit einer Strafgebühr von 100€ berechnet.
Verhalten:​
Bitte halten Sie Türen geschlossen und behandeln Sie andere Besucher und Anwesende respektvoll. Durch die Bestätigung der Studio-Regeln werden mögliche akustische Überlagerungen durch angrenzende Räume akzeptiert. Beleidigungen, Belästigungen und die Nutzung oder Beschädigung fremden Eigentums ohne Erlaubnis können zum sofortigen Ausschluss führen. Sexistische, rassistische und andere diskriminierende Äußerungen sind verboten.
Gewalt und Diebstahl:
Gewalt jeglicher Art gegenüber Personen in unseren Räumlichkeiten ist strikt untersagt und hat rechtliche Konsequenzen. Diebstahl innerhalb des Studios wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
Nutzung des Equipments:
Der Nutzer muss das vorhandene Equipment gemäß den ausliegenden Anleitungen verwenden und über den nötigen Kenntnisstand für eine einwandfreie Nutzung verfügen. Technische Geräte dürfen nur in vorgegebener Art und Weise verwendet werden.
Bei Anwesenheit eines Gesellschafters darf die Nutzung der Geräte nur durch Zustimmung erfolgen.
Veränderungen dürfen nicht erfolgen. Verursachte Schäden an Equipment, Technik oder Einrichtung müssen umgehend gemeldet werden.
Hinterlassen des Raums:
Der Nutzer verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten ordentlich zu hinterlassen und verursachte Unordnung aufzuräumen.
Begrenzte Personenzahl:
Jede Buchung ist auf eine maximale Personenanzahl begrenzt. Die entsprechende Anzahl entscheidet der anwesende Gesellschafter.
Haftung:
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Bei Verstoß gegen o.g. Vereinbarungen kann EnBloc Music den Nutzungsvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung und mit Einbehaltung der entrichteten Mietgebühr kündigen.
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Für die durch den Nutzer und seine Gäste verursachten Schäden im Studio und an der Einrichtung oder dem Equipment haftet der Nutzer ohne Einschränkung und im Wert der Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung.
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Der Nutzer haftet selbst und uneingeschränkt für im Rahmen der Nutzung auftretende Unfälle und Verletzungen.
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Der Nutzer haftet für alle Schäden an den Studio-Gegenständen oder für deren Verlust. Der Nutzer haftet selbst und in vollem Umfang für Diebstähle an privatem oder Eigentum von EnBloc Music.
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Sollten ein oder mehrere Punkte der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt.
In unserem Studio steht Personal zur Verfügung. Jede Auffälligkeit muss dem zuständigen Standortleiter gemeldet werden. Das Personal von EnBloc Music steht bei jeder Buchung hilfsbereit zur Verfügung.
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